TIA Z3-AEO

Der schnelle Weg zur AEO-Zertifizierung!
Erstellen Sie mit der Inhouse-Softwarelösung TIA Z3- AEO schnell und nach den amtlichen Erfordernissen Ihren Antrag auf die Zertifizierung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator AEO).Arbeiten nach den Anforderungen der Zollbehörde
Der Weg zum AEO führt über einen umfangreichen Fragebogen der Zollbehörde, die sogenannte Selbstvalidierung. Auf Basis dieses Fragebogens trifft die Behörde die Entscheidung, ob der Status des AEO erteilt wird.
Zertifizieren Sie sich mit einer Inhouse Lösung
Sie wollen Ihre Daten sicher nicht aus der Hand geben, daher kann TIA Z3-AEO ohne Probleme bei Ihnen im Hause eingerichtet werden. Die zentrale Installation erfolgt von einer CD-ROM. Die Anwender brauchen nur eine Internet- oder Intranetverbindung. Natürlich verwalten Sie auch mit dieser Lösung mehrere Anträge parallel - ideal für Unternehmen mit Tochterunternehmen.
Definitionen und Hintergründe aus kompetenter Hand
TIA Z3-AEO bildet den Fragebogen der Zollbehörde für Sie ab und erklärt zu jeder Frage Hintergründe, gibt Hinweise zur Bearbeitung und zur Definition der Prozessverantwortlichen. Durch Vorlagen, Antworten- Vorschläge und Beispiel-Dokumente erhalten Sie umfassende Hilfe und vermeiden Fehler während der Eingabe. Die Hintergrundtexte werden betreut durch die auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Möllenhoff Rechtsanwälte. Die relevanten Rechtsgrundlagen in der aktuellen Fassung stammen aus dem Hause Wolters Kluwer. Bei rechtlichen Fragen können Sie direkt aus dem Programm heraus per E-Mail Kontakt zur Kanzlei Möllenhoff aufnehmen.
Möllenhoff Rechtsanwälte ist eine auf Zoll- und Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit ebenfalls auf grenzüberschreitenden Warenverkehr spezialisierter Steuerberatungsgesellschaft. Die Berater dieser Kanzlei kommentieren das Antragsformular und die Selbstbewertung, entwerfen Ausfüllhilfen und erklären Ihnen in einem Glossar die regelmäßig in der Beratung vorkommenden Fragen von Antragsunternehmen. Zudem werden zu jeder Frage die rechtlichen Hintergründe erläutert und eine direkte Verknüpfung auf den zugehörigen Verordnungstext vorgenommen, der für die Beantwortung der jeweiligen Frage einschlägig ist.
Die Rechtanwälte Dr. Ulrich Möllenhoff und Talke Ovie sind zudem intensiv als Autoren und Dozenten auf diesem Gebiet tätig. Als Berater von Unternehmen, die den Status des AEO erlangen möchten, legen sie Wert darauf, in den Kommentierungen auf die praktischen Probleme einzugehen und Lösungen anzubieten, die sich im Laufe der Beratung von interessierten Unternehmen ergeben, bzw. auf die Unternehmen in Schulungen und Inhouse Schulungen zu sprechen kommen.
Beantworten Sie nur die relevanten Fragen
TIA Z3 - AEO zeigt nur die relevanten Fragen an. Dies hängt zum einen davon ab, welche AEO Zertifizierung Sie erlangen wollen und welche Rolle in der Supply Chain Sie spielen.
Einfache Aufgabenverteilung
Mit TIA Z3-AEO können Sie die verschiedenen Fragenbereiche der Selbstvalidierung einzelnen Personen und Wissensträgern zuweisen. Dank der modernen Programmierung ist keine Installation bei den einzelnen Bearbeitern notwendig. Jeder freigeschaltete Wissensträger kann in seinem Kompetenzbereich schnell und bequem etwas zum AEO Fragenkatalog beitragen.
Elektronische Erstellung und Absendung des Antrags
TIA Z3-AEO schafft den Papierkrieg ab, erleichtert die Selbstvalidierung und erstellt automatisiert alle notwendigen Dokumente zur Beantragung des AEO in allen Varianten. Damit wird der Weg zum AEO transparent für Sie, für Ihre Geschäftspartner und für die Behörde. Die Antragstellung erfolgt per sicherem Upload über die Internetseite des Zolls
Für die Software gelten folgende Systemanforderungen:
- Betriebssystem: Windows oder Linux + Java Runtime
- Prozessor: ab 1 GHz, 512 MB RAM
- Internetverbindung und Standardbrowser erforderlich







