Presserechtliche Verjährungsfrist - Leipold untersucht Pressedelikte
Kurznachricht zu "Das Presseinhaltsdelikt und die presserechtliche Verjährungsfrist" von RA Dr. Klaus Leipold, original erschienen in: NJW Spezial 2012 Heft 2, 56.
Der Autor weist in seiner Einleitung darauf hin, dass sich in Veröffentlichungen z.T. Anknüpfungspunkte für eine Beleidigung durch den Autor finden. Wenn es sich um Presseinhalte handelt, unterliegen diese der kurzen presserechtlichen Verjährung. Diese zu regeln unterliegt der Befugnis der Landesgesetzgeber, da die Verjährung auf Grund ihres Zusammenhangs mit der Eigenart der Presse nicht zum Gebiet des Straf- oder Strafverfahrensrechts gem. Art. 74 Nr. 1 GG gehört. Art. 14 Abs. 1 BayPresseG bestimmt, dass die Verfolgung derjenigen Taten, die durch Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden, innerhalb von sechs Monaten verjährt.
Leipold geht im nächsten Abschnitt der Frage nach, wann ein Presseinhaltsdelikt vorliegt. Er zeigt auf, dass die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts darin liegt, dass es mittels eines Druckwerks begangen wird. Die Strafbarkeit hat ihre Ursache entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks resp. der gleichgestellten bildlichen Darstellung (vgl. BGH, 18.12.1974, 3 StR 105/74, NJW 1975, 1039); es kommt nicht auf die Verbreitung an.
Der Autor arbeitet im Folgenden heraus, dass Beleidigungsdelikte, Volksverhetzung, verbotene Mittelungen über Gerichtsverhandlungen (vgl. § 353d StGB) oder die Verbreitung pornographischer Schriften Presseinhaltsdelikte sein können; Verletzungen des Urheberrechts resp. Straftatbestände, die an die Verbreitung jugendgefährdender Schriften anknüpfen, sind demgegenüber nicht erfasst. Abschließend konstatiert Leipold, dass dann, wenn gegen die Art und Weise der Verbreitung und mithin gegen inhaltsneutrale Aspekte verstoßen wird, kein Anlass für eine Verkürzung der strafrechtlichen Verjährungsfristen besteht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Dr. Henning Seel.
Weitere Meldungen: Jurion Recht - Ihre juristische Onlinerecherche

