Die Anwaltsvergütung im Wandel der Zeit - ein Beitrag von Kilian
Kurznachricht zu "Die Vergütung des Anwalts - von der RAGebO über die BRAGO zum RVG" von RA Dr. Matthias Kilian, original erschienen in: AnwBl 2011 Heft 12, 877 - 889.
Die Entlohnung für die Rechtsdienstleistung wird nach Mitteilung des Autors seit der Rechtsanwaltsgebührenordnung - RAGebO - als Gebühr bezeichnet. Die RAGebO trat am 01.10.1879 für alle deutschen Rechtsanwälte in Kraft, so Kilian. Sie betraf allerdings nur die Vergütung für die prozessuale Tätigkeit vor einem ordentlichen Gericht. Er bezeichnet sie als den Grundstein für das moderne System des deutschen Vergütungsrechts. BRAGO und RVG bauen auf ihr auf. Schon damals verfolgte der Gesetzgeber nach Darstellung des Verfassers die Quersubventionierung niedriger Streitwerte durch Verfahren mit höheren Streitwerten.
Zum 01.10.1957 wurde mit der BRAGO das System der RAGebO fortgeführt und ausgeweitet, so der Verfasser. Annähernd 50 Jahre habe sie nahezu unverändert die Vergütung der Anwaltschaft geprägt. Erst zum 01.07.2004 trat das RVG in Kraft. Es stellt nach Aussage des Autors ein umfassend geändertes Tarifgesetz dar, mit dem nach zehn Jahren auch erstmals wieder eine Gebührenanhebung beschlossen wurde. Der Wegfall der Beweisgebühr oder die frei aushandelbare Beratungsgebühr nach § 34 RVG seien als bekannteste Maßnahmen zu nennen. Letztere habe eine erste allgemeine Deregulierung im Gebührenrecht mit sich gebracht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Markus Holzer.
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