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Diringer kritisiert BAG-Urteil vom 27.09.2007 zur Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen

Kurznachricht zu "Anmerkung zu Urteilen des BAG vom 27.09.2007, Az.: 10 AZR 568/06, 569/06 und 570/06 (Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen)" von Prof. Dr. Arnd Diringer, original erschienen in: AuA 2008 Heft 2, 116.

Der Beitrag enthält eine kurze Anmerkung zu mehreren Urteilen des BAG vom 26.09.2007 (Az.: 10 AZR 568/06, 569/06 und 570/06). Allen Urteilen habe derselbe Lebenssachverhalt zugrunde gelegen. Im Ergebnis habe das BAG den klagenden Arbeitnehmern Recht gegeben. Danach stelle die unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter bei der Gewährung einer Sonderzahlung einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Diringer sieht in den Urteilen ein verheerendes Signal für die betriebliche Praxis. Mitarbeiter, die ihren eigenen Vorteil über das Wohl des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze stellten, würden für dieses Verhalten belohnt. Den Arbeitgebern würde es erheblich erschwert, finanzielle Einbußen bei Mitarbeitern, die zur Sanierung eines Unternehmens beigetragen hätten, auszugleichen. Das BAG verwechsle in seiner Argumentation die Würdigung des rechtfertigenden Sachgrunds mit der Würdigung einer Berechnungsmethode, die es in der Urteilsbegründung zudem falsch darstelle. Diringers Tipp für die Praxis: Unternehmen sollten in Zukunft keine Regelungen zu Ausgleichszahlungen mehr treffen, deren Höhe teilweise variabel ausgestaltet sei.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Martin Fuhrmann.

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