Beitrag Nr. 48901 vom 03.07.2004
Ausbildungsplatzabgabe - Kostenmaximierung und Planwirtschaft
Zusammenfassung von "Ausbildungsplatzabgabe - Kostenmaximierung und Planwirtschaft" von RA Dr. Arnd Diringer, original erschienen in: AuA 6/2004, 20 - 25.
Nachdem nun im Deutsachen Bundestag das "Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchs und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz) die ersten parlamentarischen Hürden genommen hat, schildert der Autor die Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes, hinter dem sich die Schaffung einer Ausbildungsplatzabgabe verbirgt.
Abgabepflichtig sind nach 10 des BerASichG alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber mit mehr als 10 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die notwendige Ausbildungsquote unterschreiten. Beamte werden nicht berücksichtigt.
Die innerbetriebliche Ausbildungsquote muss künftig 7% betragen, wenn der Arbeitgeber die Zwangsabgabe vermeiden will. Der Autor weist darauf hin, dass die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nicht nach Kopfzahlen, sondern anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden.
Im Weiteren werden vom Autor die wichtigsten Informationen zur Höhe und Berechnung der Ausbildungsplatzabgabe ebenso bereitgestellt wie Hinweise gegeben, unter welchen Voraussetzungen die Befreiungstatbestände erfüllt sind. Als Fazit resümiert der Autor, dass die von vielen Seiten an der Ausbildungsabgabe geübte Kritik mehr als berechtigt ist. Entgegen des Titels des Gesetzes sei dieses weder geeignet, den Fachkräftenachwuchs noch die Berufsbildungschancen zu fördern.
Bewertung:
Gute Zusammenfassung des Gesetzentwurf!
Dieser Beitrag wurde erstellt von Dr. Michael Kossens.

