Ich empfehle dieses Werk meinen Kunden mit gutem Gewissen.

Besserer Opferschutz vor allem bei häuslicher Gewalt - Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung findet Billigung des Bundestages

Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28.06.2012 einen Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/1466) zur Stärkung der Täterverantwortung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/10164) beschlossen.

Das Gesetz zielt auf einen besseren Opferschutz vor allem bei häuslicher Gewalt. Beschuldigte oder Verwarnte können künftig über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen Programmen zugewiesen werden, in denen sie sich mit ihren Taten auseinandersetzen und lernen, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen und sich selbst zu kontrollieren. Den Beschuldigten kann bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens die Teilnahme an einem bis zu einjährigen Programm auferlegt werden. Geändert werden die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch.

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

28.04.2010

Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor

05.03.2010

Bundesrat will Gewalttäter verstärkt in die Verantwortung nehmen

Quelle:Bundestag
Mitteilung vom 28.06.2012