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Leutheusser-Schnarrenberger zu möglichen gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen für die Nutzung externer Dienstleistungen durch Rechtsanwälte

Kurznachricht zu "Regelungsbedarf bei Cloud Computing in Kanzlei" von BMJustiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, original erschienen in: AnwBl 2012 Heft 6, 477.

Die Autorin, Bundesministerin der Justiz, die auf dem DAV-Symposium vom 29.03.2012 zur Thematik von externen Dienstleistungen bei Rechtsanwälten mitdiskutiert hat, stellt Überlegungen dazu an, wie sachgerechte gesetzliche Änderungen und Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht in dem Bereich des sog. Outsourcing aussehen können. Ein Aspekt ist dabei auch, wie bei grenzüberschreitendem Outsourcing und Cloud Computing die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht bewahrt werden kann. Dabei setzt sie ihren Fokus auf die drei Rechtsbereiche Strafrecht, Datenschutzrecht und das Berufsrecht.

Eine Änderung des § 203 StGB führt für sie jedenfalls nicht allein zur sachgerechten Problemlösung. Ob das Strafrecht überhaupt der richtige Ansatz ist, lässt sie offen. Dann macht sie Ausführungen zum Verhältnis von Datenschutzrecht und berufsrechtlicher Verschwiegenheit, die sie differenziert sieht und auseinander halten will, weil beide in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Reichweiten haben. Zum dritten Regelungsbereich des Berufsrechts wirft sie einen Blick auf den bereits vorhandenen § 49b Abs. 4 BRAO zur Abtretung von Vergütungsforderungen als Vorbild für andere Regelungen.

Nach Ansicht der Autorin dürfen im Rahmen von Neuregelungen neue Outsourcing-Modelle nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Für eine unverzichtbare Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit hält sie die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, die gesichert werden müsse, ohne gleichzeitig überflüssige Bürokratien und Belastungen zu schaffen.

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Matthias Dwenger.