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Rechte von Journalisten gestärkt - Bundesrat billigt Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht

Der Bundesrat hat am 11.05.2012 das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht gebilligt. Es greift das Problem auf, dass Medienangehörige in der Vergangenheit wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt waren, wenn sie ihnen zugeleitete Materialien veröffentlichten.

Zukünftig machen sich Medienangehörige nicht mehr der Beihilfe strafbar, wenn sie ihnen zugespielte Geheimnisse veröffentlichen, sofern sie selbst keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: BR-Drs. 203/12 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 203/12(B) (PDF)

Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:

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Quelle:Bundesrat
Pressemitteilung Nr. 65 vom 11.05.2012