AnwaltsWoche
17.06.2013: Staatsfonds steigt aus - Porsche ist wieder in Familienbesitz
17.06.2013: Übernahmeschlacht um Kabel Deutschland beginnt
17.06.2013: Piloten drohen Air Berlin mit Streik
17.06.2013: Lufthansa - Bei Germanwings drohen Streiks zur Hauptferienzeit
17.06.2013: April 2013: 0,7 % mehr Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe
17.06.2013: Keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Auskunftsverpflichtung des Bundesnachrichtendiensts gegenüber der Presse
Den Ländern fehlt es an der Gesetzgebungskompetenz, um durch ihre Pressegesetze den Bundesnachrichtendienst zu Auskünften gegenüber der Presse zu verpflichten. Jedoch hat der Bund eine Annexkompetenz zum Erlass von Regelungen über die Erteilung von Presseauskünften durch den Bundesnachrichtendienst. Diese resultiert aus dem Umstand, dass die öffentliche Zugänglichkeit der dort vorhandenen Informationen die gesetzliche Aufgabenerfüllung beeinflussen kann. Bleibt der zuständige Gesetzgeber untätig, muss unmittelbar auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Rechtsgrundlage für pressespezifische Auskunftspflichten zurückgegriffen werden. Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch ist hierbei auf einen Mindeststandard begrenzt. Diesen darf auch der Gesetzgeber nicht unterschreiten. Die Ableitung eines Auskunftsanspruchs aus Art. 10 EMRK ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn die Informationen nicht aufbereitet und unmittelbar verfügbar sind, sondern durch eigene Recherchen der Behörde erst zusammengestellt werden müssten. mehr
17.06.2013: Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis ist wettbewerbswidrig
Wird eine Eröffnungswerbung mit einem durchgestrichenen Preis kombiniert, so handelt es um eine konkludente Irreführung, nämlich die Angabe über einen Preisvorteil im Sinne des UWG. Die Gruppe der angemessen gut unterrichteten, aufmerksamen und kritischen Durchschnittsverbraucher versteht die Gegenüberstellung eines beworbenen Eröffnungs- mit einem durchgestrichenen höheren Preis als Preissenkungswerbung des Anbieters und damit als Angabe über einen Preisvorteil im Sinne des UWG. Eine solche Verbrauchervorstellung entspricht nicht der Wirklichkeit, wenn eine Preissenkung tatsächlich nicht stattgefunden hat. Bei den Eröffnungspreisen eines selbständigen Unternehmens können grundsätzlich keine Preisvorteile in Form von Preisherabsetzungen bestehen, weil es keine früheren Preise, die für einen bestimmten Zeitraum ernsthaft verlangt wurden, geben kann. mehr
17.06.2013: Heilmittelwerbung mit Gewährung einer Bonuskarte kann wettbewerbswidrig sein
Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist es grundsätzlich unzulässig, im Zusammenhang mit der produktbezogenen Werbung für Heilmittel Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren. Das Zuwendungsverbot umfasst auch Werbegaben an Verbraucher. Die Werbung mit der Gewährung einer Bonuskarte verstößt gegen die genannte Regelung und ist damit wettbewerbswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Karte selbst kostenlos oder gegen eine Gebühr von 5% ausgegeben wird, wenn Zuwendungen von nicht geringem Wert ausgelobt werden. Das Angebot einer "kostenlosen Zweitbrille" beim Kauf einer Brille mit Premium-Gläsern verstößt ebenfalls gegen das Heilmittelwerbegesetz, da dem Kunden der Eindruck vermittelt wird, er erhalte die zweite Brille als kostenlose Zugabe. mehr
17.06.2013: Werbung für Elektrogeräte erfordert die konkrete Typenbezeichnung
Zu den nach dem UWG erforderlichen Basisinformationen gehört auch die genaue und unverwechselbare Bezeichnung eines Produkts, bei Elektrogeräten die konkrete Typenbezeichnung. Eine solche eine Angabe ist üblich und wird deshalb vom maßgeblichen Verkehr auch erwartet und kann erwartet werden. Der Kern aller Informationen ist die eindeutige Identifizierbarkeit des beworbenen Produkts, seine produkttechnische Identität. Und dieses Produktbestimmungs- und Identifizierungsmittel ist die Typenbezeichnung. Die genaue und unverwechselbare Bezeichnung des Produkts als verlässliches Bestimmungsmittel für eine konkrete Handeisware ist Kern und Ausgangspunkt jeder Verbraucherinformation. Wer eine wesentliche Information nach dem UWG vorenthält, begeht eine unlautere geschäftliche Handlung, die geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, aber auch von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. mehr
17.06.2013: Bei von der Justiz verschuldetem Verlust der für Vertragshändlerausgleich vorgelegten Mehrfachkundenliste hat eine Schätzungsvernehmung zu erfolgen
Zur Annahme einer Stammkundeneigenschaft von Kunden eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers ist in der Regel eine Nachbestellung innerhalb von fünf Jahren nach dem Erstkauf erforderlich. Im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf einen Vertragshändlerausgleich darf das Gericht das Vorliegen von Mehrfachkunden nicht ausschließen, wenn eine zum Nachweis vorgelegte Liste mit Neuwagenkunden für diesen Zeitraum durch ein Versäumnis der Justiz vorzeitig vernichtet worden ist. In einem solchen Fall muss eine Schätzungsvernehmung stattfinden. mehr

